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Dienstleistungen und Tarife

 

Unser umfassendes Leistungsspektrum ermöglicht uns ein individuell auf Ihre Bedürf­nisse und Ihre aktuelle Situation abgestimmtes Pflege- und Betreuungsmodell für Sie zu entwickeln, das wir kontinuierlich und behutsam an veränderte Gege­benheiten anpassen können.

 

In einem ersten Beratungsgespräch klären wir gemeinsam mit Ihnen die folgenden Fragen: 

Welche Form von Pflege und Betreuung benötigen Sie? > Unser Leistungsspektrum 

Wie oft und in welchem Umfang benötigen Sie Pflege und Betreuung? > Unsere Pflege- und Betreuungsarrangments 

Wie geht FamilyHealth vor? > Unser organisatorischer Ablauf 

Wie sieht die laufende Unterstützung durch FamilyHealth aus? > Unsere Qualitätssicherung

Welche Kosten sind zu erwarten? > Unsere Tarife

 

Beratungsgespräch

Im Rahmen eines kosten­losen und unver­bind­lichen Beratungs­gesprächs informieren wir Sie aus­führ­lich über den zu er­wartenden Ver­sorgungs­umfang und die an­fallenden Kosten. Dazu besuchen wir Sie gerne zu Hause oder auch im Krankenhaus.  

Pflegeberatung

Unsere zentrales Anliegen im Rahmen der Pflegeberatung ist es Sie in all Ihren Fragen, vielleicht auch Sorgen und Nöten, rund um die häus­liche Pflege zu in­formieren und zu unter­stützen. Dies gilt sowohl im Vorfeld, ins­besondere aber beim un­mitt­elbaren Eintritt einer Pflege- und Betreuungs­bedürftigkeit.

 

Welche Art der Pflege und Betreuung benötigen Sie?

In diesem Beratungs­gespräch geht es zunächst darum den pfleger­ischen Bedarf zu er­fassen und zu analysieren (Pflegeanamnese) und ein indivuell abgestimmtes Pflege- und Betreuungs­model aus unserem Leistungsspektrum zu entwickeln.

Wie oft bzw. in welchem Umfang benötigen Sie Pflege und Betreuung?

In einem nächsten Schritt de­finieren wir ge­mein­sam mit Ihnen ein individ­uelles Pflegearrangement.

 

 

Gemeinsam mit Ihnen wollen wir ein Ergebnis erreichen, das die pflege­bedürftige Person in ihrem Anspruch auf Selbst­bestimmung und Selb­ständigkeit unterstützt und fördert und darüber hinaus die An­gehörigen entlastet.

 

Leistungsspektrum

Unsere besondere Stärke liegt in der Be­treuung von pflegerisch aufwendigen Versorgungs­situationen. Dadurch er­mög­lichen wir unseren Klienten auch bei einer deut­lichen Ver­schlechterung des Gesundheits­zustandes ein Ver­bleiben im häuslichen Umfeld. Speziell bei dementiellen Er­krank­ungen wirkt sich das oft positiv und stabilisierend auf die Gesamt­situation aus.

Case und Caremanagment

Case und Caremanagement bedeutet: erheben, planen, implementieren, koordinieren und evaluieren.

Wesentliche Aufgaben und Ziele des Case und Caremanagment sind

  • Unnötige Wieder­aufnahmen in stationäre Ein­richtungen vermeiden
  • Lebens­qualität des/der KlientIn best­möglich erhalten
  • Regelmäßiger Kontakt zu Familie, Betreuungs­team, Hausarzt, Therapeuten, Spital, etc.
  • Vernetzung und Koordination aller Dienst­leistungen
  • Entlastung der Angehörigen
  • Gewähr­leistung von zeit­licher und personeller Kontinuität
  • Laufende Qualitäts­sicherung und Dokumentation
  • Kommunikation mit Behörden
  • Überprüfung der Ein­haltung der gesetz­lichen Rahmen­bedingungen

Das kontinuierliche Case und Care Management ist eine der wichtigsten Dienst­leistungen, die über den gesamten Betreuungs­zeit­raum hinweg von Ihrer persönlich zuständigen Diplomierten Pflege­fachkraft von Family­Health für Sie erbracht wird.

Entlassung aus dem Spital

Die Unterstützung durch FamilyHealth beginnt bereits im Vorfeld der Ent­lassung aus dem Spital in Form einer um­fassenden Pflegeberatung bzw. dem Case und Caremanagment.

Diese Schnitt­stelle am Übergang zwischen der Akut­pflege im Spital und der Pflege- und Betreuung zuhause ist von ent­scheidender Bedeutung, da eine funktionierende Informations­weiter­gabe und koordinierte Planung die Basis für eine optimale Weiter­ver­sorgung bildet.

Ziel dieser Bemühungen ist immer auch die Vermeidung einer neuer­lichen Aufnahme des Pflege­bedürftigen in das Kranken­haus innerhalb kürzester Zeit („Drehtür-Effekt“).

Die Entlassung aus dem Spital besteht üblicher­weise aus folgenden Schritten:

  • Pflegeübergabe:
    →Austausch der wesent­lichen pfleger­ischen und medizinischen Informationen
  • Organisation von Heil- und Hilfs­mitteln:
    →Im Vorfeld der Ent­lassung und in Abstimmung mit dem Ent­lassungs­managment des Spital
  • Zeitliche Koordination der Ent­lassung aus dem Spital mit:
    →der zu betreuenden Person
    →den An­gehörigen bzw. gesetzl­ichen Vertretern
    →der Station bzw. den Kranken­transporten
    →der PersonenbetreuerIn
  • Einführung der Personen­betreuerIn vor Ort durch die zuständige Diplomierte Pflege­fachkraft von FamilyHealth
Unterstützung und Hilfestellung im Alltag

Die folgenden Dienst­leistungen bilden die Grund­lage der Be­treuung durch FamilyHealth und sind Bestand­teil des je­weiligen Pflege- und Betreuungs­arrangement, ganz gleich ob sie von uns stunden­weise oder rund um die Uhr betreut werden.

 

  • Gesellschaftsfunktion
         →Vorlesen
         →Gesellschaftsspiele
         →Spazierengehen
         →Oder einfach nur gemein­sam Zeit ver­bringen
  • Aufrecht­erhaltung gesellschaft­licher Kontakte
         →Besuche empfangen
         →Kaffeehausbesuche / Konzerte / Oper, etc
         →Kirchenbesuche
         →Vereinsaktivitäten / Freizeitaktivitäten
  • Begleitung bei
          →Arztbesuchen
          →Behördenterminen
          →Einkaufen
          →Friseur / Maniküre / Pediküre
  • Zubereiten von Mahlzeiten oder gemeinsames Kochen
  • Hilfestellung bei alltäglichen Verrichtungen
         →Reinigungstätigkeiten
         →Betten frisch beziehen
         →Müll entsorgen
         →Wäscheversorgung: Waschen, Bügeln, Ausbessern, etc
         →Versorgung von Pflanzen
  • Botengänge
         →Einkäufe und Besorgungen
         →Apotheke / Drogerie / Post /
         →Rezepte vom Hausarzt abholen
  • Haustierversorgung
  • Mobilisation und Reaktivierung
  • Unterstützung beim An- und Auskleiden
  • Unterstützung bei der Körperpflege
  • Hilfestellung bei der zeitgerechten Einnahme von Medikamente 
  • Betreuung bei leichter, beginnender Demenz

 

Stunden­weise Pflegel­eistungen* werden im Rahmen der Medizinischen Haus­kranken­pflege über­nommen

* Pflege­leistungen gemäß § 3b Abs.2 GuKG bzw. medizinische Tätig­keiten gemäß §15 Abs.7 GuKG, nach Maß­gaben ärzt­licher An­ordnung

Kurzzeitpflege und Betreuung zu Hause

Der große Vorteile von ambulanter Kurz­zeit­pflege ist, dass die Patienten während einer Über­gangs­phase in ihrer ge­wohnten Um­gebung bleiben und zugleich die Pflege und Be­treuung er­halten, die sie benötigen.

Falls eine Betreuung rund um die Uhr be­nötigt wird, ist diese im Rahmen unseres An­gebotes einer Kurz­zeitpflege zu Hause bis zu maximal drei Wochen am Stück möglich. Ans­chließend kann ent­weder in unserer reguläres An­gebot einer 24-Stunden-Betreuung und Pflege oder in die Stundenweise Betreuung und Pflege gewechselt werden.

Dieses Angebot ist primär auf folgende Situationen ausgerichtet:

  • Nach Krankenhaushalt zur Unter­stützung der Rekonvaleszenz 
  • An pflegende Angehörige, die verhindert sind aufgrund von:

- Krankheit / Spitalsaufenthalt
- Kuraufenthalt
- Urlaub / Auszeit von der Pflege­belastung

  • Überbrückungs­phase zwischen Kranken­haus und Rehabilitation oder Kur­aufenthalt 
  • Über­brückung der Warte­zeit auf einen Pflege­heimplatz

 

Unterstützung für pflegende Angehörige

FamilyHealth bietet Unter­stützung, Ent­lastung und Begleit­ung für pflegende Ang­ehörige. Im Rahmen der medizinischen Haus­kranken­pflege werden von uns auch Schulungen für pflegende Angehörige angeboten

Zur Entlastung und Unter­stützung pflegender An­gehöriger wird die zeit­weise Inanspruch­nahme der Kurzzeitpflege zu Hause vom Sozial­ministerium finanziell unterstützt (zusätzlich zum Pflegegeld).
Diese Unter­stützung wird für maximal 4 Wochen pro Kalenderjahr gewährt und hängt in ihrer Höhe von der Pflege­geld­einstufung ab.

Nähere Information und den Antrag finden sie auf der homepage des Sozialministeriums.

Medizinsche Hauskrankenpflege

In Kooperation mit dem/der be­handelnden Arzt/Ärztin bietet FamilyHealth zeit­nahe und profes­sionelle medizinische Haus­krankenpflege, wo­durch oft ein stationärer Auf­ent­halt ver­mieden werden kann.

  • Wundbehandlung
  • Dekubitusversorgung
  • VAC Therapie
  • Harnkatheterwechsel
  • Cystofix
  • Colostomieversorgung
  • Vorbereiten und Verabreichen von Medikamenten (Wochendisperser)
  • Infusionsgabe und -überwachung
  • Injektionen
  • PORTH-A-CATH
  • PICC-Katheter
  • Morphium-Schmerzpumpe
  • Parenterale Ernährung
  • Tracheostomapflege
  • PEG-Sonde

Im Be­reich der medizinischen Haus­kranken­pflege werden von uns auch Schul­ungen für pflegende An­gehörige an­geboten.

In diesen Tätig­keits­bereich fällt auch die so­genannte Mikros­chulung von Personen­betreuerInnen zur Er­teilung der Kompetenz­er­weiterung/­Delegation von Tätig­keiten gemäß § 3b Abs.2 GuKG bzw. medizin­ischer Tätig­keiten gemäß §15 Abs.7 GuKG, nach Maß­gaben ärzt­licher An­ordnung

Tarife          

Demenzbetreuung

Zu den Schwer­punkten von FamilyHealth gehört die Be­treuung und Pflege von Menschen mit dementiellen Erkrank­ungen. Der Begriff Demenz­erkrankung wird als Sammel­begriff für neuro­degenerative Er­krankungs­bilder ver­wendet, dazu zählen beispiels­weise die Alzheimer-Demenz, Vaskuläre oder Fronto­temporale Demenz, Morbus Pick und Lewy-Body-Demenz.

Vielmehr als nur eine Krank­heit des Ver­gessens, ist die Demenz daher ein Krank­heits­bild, das sich erheb­lich auf das Ver­halten, den Charakter, die Motorik und die Sprache der betroffenen Menschen aus­wirkt. Vor allem die mit der Krank­heit ein­her­gehende und im Ver­lauf zunehmende Persön­lichkeits­ver­änderung des Be­troffenen stellt für An­gehörige und Freunde oft eine enorme Heraus­forderung dar.

Erfahrungs­gemäß wirkt sich eine möglichst früh­zeitige professionelle Betreuung positiv auf das Fort­schreiten des Krank­heits­ver­laufes aus, vor allem wenn diese zu­hause, in ver­trauter Um­gebung statt­finden kann.

In Rahmen eines kosten­losen und un­ver­bindlichen Informations­gesprächs (Pflegeberatung) de­fi­nie­ren wir ge­meinsam mit Ihnen, in welcher Form und in welchem Um­fang Be­treuung und Unter­stützung bzw. Pflege sinn­voll wären. Dies kann von einer individuell ab­gestimmten Stunden­weisen Betreuung bis zu einer um­fassenden 24-Stunden Betreuung und Pflege reichen, je nach Stadium des Krankheits­verlaufes.

 

Intensivbetreuung und Pflege

Die intensive Betreuung und Pflege im häuslichen Bereich wird überall dort angewandt, wo die akutmedizinische Versorgung nicht mehr ständig benötigt wird und die zu betreuende Person in häusliche Pflege entlassen werden kann.

 

Die für Sie per­sön­lich zu­ständige Diplomierte Pflege­fach­kraft von Family­Health erfasst den aktuellen Pflege­bedarf (Pflegeanamnese) bereits im Kranken­haus oder zuhause und er­stellt zu­sammen mit Ihnen und dem be­handelnden Arzt ein Pflege- und Betreuungs­konzept für die Intensiv­pflege.

Speziell in diesem Zu­sammen­hang profitieren Sie von der lang­jährigen Berufs­erfahr­ung unserer Diplomierten Pflege­fach­kräfte im stationären Be­reich (bis hin zur Intensiv­station) und der mehr als 10-jährigen Erfahrung von Family­Health im Bereich der Haus­krankenpflege.

Eine Viel­zahl unserer Klienten wird von FamilyHealth oft über viele Jahre zu Hause betreut. Erfahrungs­gemäß kann es bei folgenden Krank­heits­bildern zur Not­wendig­keit einer intensiven Pflege und Betreuung kommen:

  • Klienten mit neurologischen Erkrankungen
  • Klienten, die künstliche Ernährung, Heimbeatmung oder Tracheostoma-Versorgung benötigen
  • Klienten mit hohem pflegerischem Aufwand, z. B. Schlaganfall-Patienten
  • Dialysepatienten
  • Klienten mit Apallischem Syndrom
  • Tumorpatienten
  • Schmerzpatienten
  • Klienten, die spezielle Wundversorgung benötigen (WAG-System)
  • Palliativpatienten
  • Patienten mit mittelgradiger bis schwerer Demenz

 

Sollte es zu einer Ver­schlechterung des Krank­heits­bildes kommen ver­fügt FamilyHealth über die er­forder­lichen Kom­petenzen und Ressourcen, um Kranken­haus­auf­ent­halte zu minimieren und den von uns be­treuten Per­sonen ein würde­volles Leben in ver­trauter Umgegung zu er­möglichen.

Palliativbetreuung

Die Palliativbetreuung umfasst die Pflege- und Betreuung von Men­schen mit un­heil­baren, lebens­bedroh­lichen und/oder chronisch fort­schreitenden Krank­heiten.

 

Optimaler­weise wird die Mög­lich­keit einer Palliativ­be­treuung vor­aus­schauend und früh­zeitig in den ge­samten Pflege­prozess mit­ein­bezogen, ihr tat­säch­licher Schwer­punkt liegt aber in der Zeit, in der die Heil­ung der Krank­heit als nicht mehr möglich er­achtet wird und auch kein primäres Ziel mehr dar­stellt.

In inter­disziplinärer Zusammen­arbeit mit Ärzten, Therapeuten, Hospiz­team, Seel­sorge, etc wird an­ge­strebt Patientinnen und Patienten eine ihrer Situation an­ge­passte opti­male Lebens­qualität bis zum Ver­sterben zu gewähr­leisten und die nahe­stehenden Bezugs­personen an­ge­messen zu unter­stützen.

Palliativbetreuung

  • lindert Schmerzen und andere belastende Beschwerden
  • unterstützt den Patienten darin, so lange wie möglich aktiv zu bleiben
  • integriert psychische und spirituelle Aspekte
  • bejaht das Leben und erachtet das Sterben als normalen Prozess
  • will den Tod weder beschleunigen noch verzögern
  • unterstützt Angehörige, die Krankheit des Patienten und die eigene Trauer zu verarbeiten
  • ist Teamarbeit, um den Bedürfnissen von Patienten und Angehörigen möglichst gut gerecht zu werden
  • kann frühzeitig in der Erkrankung angewendet werden in Kombination mit lebensverlängernden Massnahmen, wie beispielsweise Chemo- und Radiotherapie.

 

All dies unter Anwendung des Grund­satzes „so viel wie nötig, so wenig wie möglich“ (High Touch - Low Tech), der ins­besondere die Über­ver­sorgung und die Ein­schränk­ung der Lebens­qualität durch pflegerische und medizinische Maß­nahmen ver­hindern soll.

 

Pflege- und Betreuungsarrangments

Stundenweise Betreuung / Hilfe im Alltag / Nachtbetreuung / Stundenweise Entlastung pflegender Angehöriger | Nur im Raum Wien

Die von FamilyHealth angebotene Stundenweise Betreuung und Pflege läßt sich so­wohl in der zeitl­ichen Frequenz als auch im zeit­lichen Um­fang indviduell und bedarfs­orientiert ge­stalten. Das reicht von wöchent­lichen Einzel­stunden über täg­lich mehrere Stunden en bloc bis hin zu einer fall­weisen Nachtbetreuung.

Damit ein ver­trauens­volles Ver­hält­nis zu den von uns be­treuten Klient­Innen aufg­ebaut werden kann, achten wir auf höchst­mög­liche Personal­kontinuität

Erfahrungs­gemäß ist die Stunden­weise Be­treuung bei­spiels­weise in folgenden Situationen hilf­reich und sinn­voll:

  • Die zu betreuende Person ist noch rüstig, bräuchte aber doch manch­mal jemanden, der ihr zur Hand geht, sie be­gleitet oder ein­fach nur Gesell­schaft leistet.
  • Kraft und Aus­dauer können im Alter nach und nach ab­nehmen und All­tägliches wie Essen zu­bereiten oder die Körper­pflege wird langsam zur Heraus­forderung. Gerade im Bereich der täg­lichen Körper­pflege (Duschen, Baden, etc) ist dann Hilfe und Unter­stützung um so sinn­voller, da das Risiko von folgen­schweren Stürzen minimiert werden kann.
  • Speziell bei einer leichten, be­ginnenden Demenz wirkt sich das früh­zeitige Hin­zu­ziehen stunden­weiser professioneller Unter­sützung positiv auf den Krank­heits­verlauf aus.
    Gerade das Auf­recht­er­halten bzw. Etablieren einer ge­regelten Tages­struktur ist bei diesem Krank­heits­bild von großer Bedeutung.
  • Für pflegende An­ge­hörige ist die individuell plan­bare Stunden­weise Be­treuung eine ideale Form der Ent­lastung

Tarife           

24-Stunden Betreuung und Pflege | Wien und Niederösterreich

Aus­führliche In­fo­rmationen zur 24-Stunden Betreung und Pflege von FamilyHealth

Der größte Vor­teil einer 24-Stunden Betreuung und Pflege in den eigenen vier Wänden ist die kon­tinuier­liche Präsenz von zwei Personen­betreuer­Innen, die sich in einem maximal drei­wöchigen Turnus ab­wechseln. Durch diese Form der Eins zu Eins Be­treuung entsteht ein Ver­trauens­verhält­nis, das sich stabili­sierend und somit oft sehr pos­itiv auf die Gesamt­situa­tion der von uns be­treuten KlientInnen aus­wirkt.

FamilyHealth ist es ein großes Anl­iegen, dass die von uns be­treuten KlientInnen selbst unter schwierigeren Be­dingungen in ihrem ver­trauten, häus­lichen Um­feld leben können.

Demenzbetreuung  Ι  Medizinische Hauskrankenpflege  Ι  Intensivbetreuung und Pflege  Ι  Pallliativbetreuung

 

Im Rahmen eines kosten­losen und un­verbind­lichen Beratungs­gespräches in­formieren wir Sie aus­führlich über den zu e­rwartenden Ver­sorgungs­umfang und die an­fallenden Kos­ten. Dazu be­suchen wir Sie gerne zu Hause oder auch im Kranken­haus. 
Nach dieser aus­führlichen Pflege­beratung und der Er­hebung des Pflege- und Be­treuungs­bedarfs ist eine Be­treuung durch FamilyHealth in der Regel binnen 3 bis 6 Tagen möglich.

Tarife

 

 

Organisatorischer Ablauf

Errichtung einer 24 Stunden Betreuung und Pflege
  1. Erstkontakt durch die zu be­treuende Person, deren An­gehöriger, ge­setz­lichen Ver­treter oder durch das Kranken­haus
  2. Umfang­reiche tele­fonische Aus­kunft / Information
  3. Bereit­stellung von Informations­material (per Mail, per Post, ...)
  4. Termin­verein­barung für ein un­ver­bind­liches Erst­ge­spräch im Spital, bereits zu Hause oder im Büro von FamilyHealth (gesetz­liche Rahmen­bedingungen, organisatorischer Ab­lauf der 24 Stunden Be­treuung und Pflege, usw.)
  5. Erhebung und Fest­stellung des zu er­wartenden Pflege- und Be­treuungs­bedarfs durch Ihre per­sön­lich zu­ständige Dipl. Pflege­fachkraft bei der zu be­treuenden Per­son im Spital oder be­reits zu Hause
  6. Pflege­übergabe mit einer zu­ständigen Pflege­fach­kraft der Station bei einer Über­nahme aus dem Spital (In­formations­aus­tausch über die aktuelle medizin­ische und pfleger­ische Sit­uation der zu be­treuenden Per­son)
  7. Rück­sprache mit dem Ent­lassungs­management bei einer Über­nahme aus dem Spital (Organisa­tion be­nötigter Heil- und Hilfs­mittel, Pflegegeldantrag, usw.) Sollte es sich nicht um eine Spitals­ent­lassung handeln, wird die ge­samte Organisa­tion eventuell be­nötig­ter Heil- und Hilfs­mittel durch Ihre per­sön­lich zu­ständige Pflege­fachkraft über­nommen (Case­management)
  8. Rücks­prache und detaillierte Information (Pflege­beratung) über den zu er­wartenden Pflege- und Be­treuungs­be­darf, die zu er­wartenden Kosten und den je­weiligen Förder­möglich­keiten
  9. Unter­zeichnung des Ver­mittlungs­auftrags/­Vertrags
  10. Personal­auswahl einer für Sie ge­eigneten Personen­betreuerIn (an­hand des er­hobenen Pflege- und Be­treuungs­bedarfs)
  11. Ab­sprache hin­sichtlich des Ent­lassungs­tages bzw. des Erst­ein­satz­tages
  12. Aus­führliche Vor­information an die für Sie ge­eignete Personen­betreuer/In über die zu er­wartende Pflege- und Be­treuungs­situation
  13. Am Ent­lassungstag bzw Erst­einsatztag - Ein­führung der Personen­betreuerIn vor Ort
  14. Er­teilung der Kom­petenz­er­weiterung/­Unter­weisung/­Dele­gation gemäß § 3b Abs. 2 GuKG, bzw medizinischer Tätig­keiten gemäß § 15 Abs. 7 GuKG, nach Maß­gabe ärzt­licher An­ordnungen 

    z.B. Medi­kamenten­gabe, Be­sonder­heiten der Er­nährung im Alter, Demenz­betreung, Mobili­sation, An­legen von Stütz­strümpfe, Dekubitus­propylaxe, Dekubitus­versorgung, Harn­katheter­ver­sorgung, Cysto­fix, In­fusions­über­wachung, s.c. In­fusionen, Blut­zucker­kon­trolle, s.c.In­jektionen z.B Insulin/ Love­nox, Kolos­tomie­ver­sorgung, PEG-Sonde, O2-Gabe, etc.

  15. Dokumentations­er­richtung um die ge­setz­liche Nach­voll­zieh­barkeit der Pflege- und Be­treuungs­leistungen zu ge­währ­leisten (Pflege- und Betreuungs­mappe)
  16. An­schließend an eine drei­tägige Probe­zeit er­folgt ein neuer­licher Haus­besuch durch Ihre zu­ständige Pflege­fachkraft zur Ab­klärung all­fälliger Fragen
  17. Vertrags­er­richtung zwischen Auftrag­geber und Personen­betreuerIn. (Personen­be­treu­ungs­vertrag)
  18. Er­ledigung diverser Ad­ministrat­ionen:

    → Über­nahme der be­hördlichen An­meldung/­Ummeldung der Personen­betreuerIn

    → Über­nahme der Ab­wicklung von Förder­an­suchen (Pflege­geld, 24-Stunden-Förderung/­Sozial­ministerium, etc)

 

Dieser Ablauf (Punkt 13 bis 18) wieder­holt sich nach dem ersten Turnus beim Ein­treffen der zweiten Personen­betreuerIn. Der Wechsel der Personen­betreuerInnen ist von einer aus­führ­lichen Über­gabe­phase be­gleitet.


In weiterer Folge wird die lauf­ende 24 Stunden Pflege- und Betreuung durch eine kon­tinuier­liche Qualitäts­sicherung (Case und Caremanagement) durch Ihre per­sönlich zu­ständige Pflege­fachk­raft unter­stützt.

 

 

Qualitätssicherung

Durch fachliche Kompetenz, laufende Be­ratung und kon­tinuier­liche Erreich­barkeit (24h-Notfallnummer) wird ein solides Vertrauens­verhältnis zu den von uns be­treuten Personen, deren An­ge­hörigen und den im Ein­satz befind­lichen Personen­betreuerInnen aufgebaut.

Laufende Qualitätssicherung / Regelmäßige Pflegevisiten

Für die Stabilisierung häus­licher Pflege- und Be­treuungs­arrangements ist eine laufende fach­liche Unter­stützung und Beratung im Rahmen der regel­mäßigen oder auch kurz­fristigen bedarfs­orientierten Haus­besuche/­Pflege­visiten und die kon­tinuier­liche Erreich­barkeit der per­sönlich zu­ständigen Dipl. Pflege­fach­kraft ein wesent­licher Bestand­teil unserer Qualitäts­sicherungs­maßnahmen.

 

Um für die von uns unter­stützten Klienten und Familien ein besonders hohes Maß an Sicherheit, Stabilität und Qualität in der laufenden Unter­stützung zu ge­währ­leisten wurden von der FamilyHealth Pflege­dienste GmbH ver­bind­liche org­anisa­tions­interne Pflege- und Betreuungs­richt­linien ent­wickelt.

Organisations­interne Hand­lungs­leit­linien zu diversen Pflege­themen werden von uns auf Basis des Experten­standards des DNQP lauf­end weiter­entwickelt und er­mög­lichen durch kon­tinuier­liche Schul­ungen und Weiter­bildungs­maß­nahmen der Per­sonen­betreuerInnen eine gesetzes­kon­forme Kom­petenz­er­weiterung­/­Dele­gation von Pflege- und Be­treuungs­leist­ungen, die unter das Kranken­pflege­gesetz fallen.

 

Selbst­verständ­lich ver­fügt Family­Health über eine speziell ent­wickelte Pflege- und Be­treuungs­doku­mentation, die den gesamten Verlauf der Pflege und Be­treuung über­sicht­lich und nach­voll­zieh­bar dar­stellt.

 

Hier findem Sie eine de­taillierte Über­sicht über Unsere Leistungen im Rahmen der lauf­enden Qualitäts­sicherung

Pflege- und Betreuungsrichtlinien

Um für die von uns unter­stützten Klienten und Familien ein bes­onders hohes Maß an Sicher­heit, Stabili­tät und Quali­tät zu ge­währ­leisten wurden von der FamilyHealth Pflege­dienste GmbH Pflege- und Be­treuungs­richtlinien ent­wickelt.

 

Die verbildlichen Pflege- und Betreuungs­richt­linien der FamilyHealth Pflegedienste GmbH dienen zur Qualitätsicherung und sind sowohl Richt­linie als auch Hilfe­stellung für eine gesetzes­kon­forme Aus­übung des Ge­werbes der Per­sonen­be­treuung für die im Ein­satz befind­lichen Per­sonen­betreuerInnen.

Wesentliche Punkte die in den Pflege- und Betreuungs­richtlinien ge­regelt sind:

  • Allgemeine Verhaltens­regeln
  • Tagesablauf / Freizeit­regelung
  • Wechseltag / Übergabe
  • Wirtschaftsgeld (Einkäufe)
  • Meldepflicht
  • Dokumentations­pflicht
  • Verhalten in der Akut­situation (Notfall)!
  • Verhalten bei Spitals­aufnahme / Entlassung

 

 

Tarife

Stundenweise Betreuung und Pflege / Nachtbetreuung

Einmalig

Vermittlungsgebühr1) 4) €    55,20
Pflegeberatung / Pflegeanamnese / Case und Care Management 2) € 256,00
Organisationsgebühr Gesamt € 311,20

Einsatz 3)

Einsatz pro Stunde Wt         €  17,50 
  So/Ft   €  22,50 
Ab 5 Stunden durchgehendem Einsatz Wt        €  15,00 
  So/Ft   €  17,80 
Nachtbetreuung (max. 10 Stunden) Wt        €  85,00 

Monatliche Qualitätsicherung 2)

Durch eine Diplomierte Pflegefachkraft      € 142,00 
 1) Laut Gewerbeordnung § 161
 2) Laut Gesundheits- und Krankenpflegegesetz
 3) Als Mindesteinsatzzeit werden 60 Minuten verrechnet, in der Folge wird im 15 Minutentakt verrechnet. In Wien wird keine Fahrzeit verrechnet. Bereits vereinbarte Betreuungsstunden können bis 3 Tage vor dem Einsatz storniert werden. Änderungen hinsichtlich Betreuungszeit bzw. Betreuungsumfang sind spätestens am Freitag für die kommende Kalenderwoche zu vereinbaren.
 4) Ab der 5. Vermittlung einer PersonenbetreuerIn innerhalb der ersten 3 Betreuungsmonate zusätzlich € 175,00 pro Vermittlung

 

Medizinische Hauskrankenpflege

Einsatz 1)

Einsatz pro Stunde          €  68,00 

1) Als Mindesteinsatzzeit werden 60 Minuten verrechnet, in der Folge wird im 15 Minutentakt verrechnet. In Wien wird keine Fahrzeit verrechnet. Bereits vereinbarte Betreuungsstunden können bis 3 Tage vor dem Einsatz storniert werden. Änderungen hinsichtlich Betreuungszeit bzw. Betreuungsumfang sind spätestens am Freitag für die kommende Kalenderwoche zu vereinbaren.

Kurzzeitpflege in Form einer 24-Stunden Betreuung und Pflege (max. 3 Wochen)

Einmalig

Vermittlungsgebühr 1) € 132,80
Pflegeberatung / Pflegeanamnese / Case und Care Managment 2) € 256,00
Organisationsgebühr Gesamt € 388,80

Täglich

Ein zu betreuender Klient 3) Je nach  Plfege- und Betreuungsaufwand €  75,00 
    €  80,00   
    €  85,00   
    €  90,00   
    €  100,00   
Zwei zu betreuende Klienten Pauschaler Tagessatz € 100,00 
Pflege durch Dipl. Pflegefachkraft/Pflegeassistenz   Nach Kostenvoranschlag
→Zuzüglich Fahrtkosten (Bei einer 14-tägigen Einsatzzeit):
Im Raum Wien pro BetreuerIn bis € 100,- pro An- und Abreise
Im Raum Niederösterreich pro BetreuerIn bis € 150,- pro An- und Abreise
Bei längeren Einsatzzeiten bis € 50,- pro Woche
Sollte eine Vertretung zum Einsatz kommen (z. B. eine PersonenbetreuerIn erkrankt) können sich die monatlichen Fahrtkosten erhöhen.
→Am 24.12. / 25.12 / 26.12 sowie am 1.1. wird generell ein Zuschlag von 100% verrechnet.
→Der Sachaufwand in Form von Unterkunft und Verpflegung für die im Einsatz befindlichen PersonenbetreuerInnen ist vom Auftraggeber zu übernehmen.
 1) Laut Gewerbeordnung § 161
 2) Laut Gesundheits- und Krankenpflegegesetz
 3) Für eine zweite im gemeinsamen Haushalt lebende Person ohne Betreuungs- oder Pflegebedarf (Kein Pflegegeldbezug) wird ein Zuschlag von € 10,- pro Tag verrechnet. (Übernahme der Haushaltsführung, z.B.: Wäscheversorgung, Reinigung, Einkauf, Kochen, etc.)

 

24-Stunden Betreuung und Pflege

Einmalig

Vermittlungsgebühr 1) 4) € 511,20
Pflegeberatung / Pflegeanamnese / Case und Care Managment 2) € 256,00
Organisationsgebühr Gesamt € 767,20

Monatlich

Qualitätssicherung 2) Durch eine Dipl. Pflegefachkraft € 142,00 
Zusätzliche Pflegevisite / Hausbesuch 3)   €   68,00 

Täglich

Ein zu betreuender Klient 5) Je nach  Plfege- und Betreuungsaufwand € 75,00 
    € 80,00   
    € 85,00   
    € 90,00   
    € 100,00   
Zwei zu betreuende Klienten Pauschaler Tagessatz € 100,00 
Betreuung durch Dipl. Pflegefachkraft Nach Kostenvoranschlag ab € 85,00 
→Zuzüglich Fahrtkosten (Bei einer 14-tägigen Einsatzzeit):
Im Raum Wien pro BetreuerIn bis € 100,- pro An- und Abreise
Im Raum Niederösterreich pro BetreuerIn bis € 150,- pro An- und Abreise
Bei längeren Einsatzzeiten bis € 50,- pro Woche
Sollte eine Vertretung zum Einsatz kommen (z. B. eine PersonenbetreuerIn erkrankt) können sich die monatlichen Fahrtkosten erhöhen.
→Am 24.12. / 25.12 / 26.12 sowie am 1.1. wird generell ein Zuschlag von 100% verrechnet.
→Der Sachaufwand in Form von Unterkunft und Verpflegung für die im Einsatz befindlichen PersonenbetreuerInnen ist vom Auftraggeber zu übernehmen.
 1) Laut Gewerbeordnung § 161
 2) Laut Gesundheits- und Krankenpflegegesetz
 3) Zusätzlich zu der in der Qualitätssicherung bereits beinhalteten monatlichen Pflegevisite/Hausbesuch (z.B. Konfliktmanagement, Kompetenzerweiterung)
 4) Ab der 5. Vermittlung einer PersonenbetreuerIn innerhalb der ersten drei Betreuungsmonate zusätzlich € 175,00 pro Vermittlung
 5) Für eine zweite im gemeinsamen Haushalt lebende Person ohne Betreuungs- oder Pflegebedarf (Kein Pflegegeldbezug) wird ein Zuschlag von € 10,- pro Tag verrechnet. (Übernahme der Haushaltsführung, z.B.: Wäscheversorgung, Reinigung, Einkauf, Kochen, etc.)

 

Preisbeispiel 24-Stunden Betreuung und Pflege (inkl. Förderungen)

Für eine/n zu betreuenden Klient/in pro Monat (30 Tage)

Pflegestufe
Angenommener Tagessatz1) (inkl SVA) €      75,00  €      80,00  €      85,00  €      90,00  €    100,00 
Davon Honorar Personenbetreuer/in €      73,00  €      78,00  €      83,00  €      88,00  €      98,00 
Fahrtkosten2)   €   200,00  €  200,00  €  200,00  €  200,00  €  200,00 
Qualitätssicherung   €    142,00  €  142,00  €  142,00  €  142,00  €  142,00 
Monatliche Gesamtkosten   € 2.592,00  € 2.742,00  € 2.892,00  € 3.042,00  € 3.342,00 
Abzüglich Pflegegeld   €    475,20  €  712,70 €  968,10 € 1.351,80 € 1.776,50
Eigenleistung pro Monat (30 Tage)   € 2.116,80  € 2.039,30  € 1.923,90  € 1.690,20  € 1.565,50 
Abzüglich 24-Stunden-Förderung3)   €   550,00  €  550,00  €  550,00  €  550,00  €  550,00 
Eigenleistung pro Monat (30 Tage)   € 1.566,80  € 1.479,30  € 1.373,90  €  1.140,20  €  1.015,50 

Preise (inkl. Ust): Stand Jänner 2022

→Für eine zweite im gemeinsamen Haushalt lebende Person ohne Betreuungs- oder Pflegebedarf (Kein Pflegegeldbezug) wird ein Zuschlag von € 10,- pro Tag verrechnet. (Übernahme der Haushaltsführung, z.B.: Wäscheversorgung, Reinigung, Einkauf, Kochen, etc.)
→Am 24.12. / 25.12. und 26.12. sowie am 01.01. wird ein Zuschlag von 100% verrechnet.
→Der Sachaufwand in Form von Unterkunft und Verpflegung für die im Einsatz befindlichen PersonenbetreuerInnen ist vom Auftraggeber zu übernehmen.
 1)  Der im individuellen Fall angewandte Tagessatz hängt nicht zwingend von der Pflegegeldeinstufung durch die Pensionsversicherungsanstalt ab, sondern wird durch Ihre persönlich zuständige Diplomierte Pflegefachkraft von FamilyHealth im Rahmen der Pflegebedarfserhebung festgestellt. Sollte eine Diskrepanz zwischen Pflegegeldeinstufung und tatsächlichem Pflegebedarf bestehen oder eintreten, unterstützt Sie FamilyHealth natürlich bei den rechtlichen Schritten diesen Anspruch bei der jeweiligen Pensionsversicherungsanstalt geltend zu machen.
 2)  Fahrtkosten (Bei einer 14-tägigen Einsatzzeit):
Im Raum Wien pro BetreuerIn bis € 100,- pro An- und Abreise
Im Raum Niederösterreich pro BetreuerIn bis € 150,- pro An- und Abreise
Bei längeren Einsatzzeiten bis € 50,- pro Woche
Sollte eine Vertretung zum Einsatz kommen (z. B. eine PersonenbetreuerIn erkrankt) können sich die monatlichen Fahrtkosten erhöhen.
 3)  Nur wenn die Fördervoraussetzungen gegeben sind bzw. ein Anspruch auf diese Förderung besteht:

  - Förderhöhe ist maximal € 550,- pro Monat
  - Antragsteller ist die zu betreuende Person
  - Vermögensunabhängig (kein Rückgriff auf Vermögenswerte des Klienten)
  - Bezug von zumindest Pflegegeld der Stufe 3
  - Einkommensgrenze: € 2500,- (Nettoeinkommen des Klienten)

  - Detaillierte Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie auf unserer Homepage unter Wissenswertes
    bzw. auf der Homepage des Sozialministeriums www.sozialministerium.at
  - Formale Abwicklung durch FamilyHealth
Zentrale Wien
Position:
Zentrale Wien - DGKP Annette Fischer - Geschäftsführende Gesellschafterin
Adresse:
FamilyHealth
Ärztezentrum - Medizin am Küniglberg
Elisabethallee 61-63
1130 Wien

Werktags von 9.00 - 16.00 Uhr

E-Mail:
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Telefon:
+43 (01)40 500 46
Fax:
+43 810 955 445 9143
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