In den Räumlichkeiten von FamilyHealth erfolgt ein ausführliches Einführungsgespräch zu den Themen:
- Pflege- und Betreuungsrichtlinien von FamilyHealth
- zulässige Tätigkeiten der Personenbetreuung
- einzuhaltenden Maßnahmen zur Qualitätssicherung
- Kompetenzerweiterung = Notwendige Befugnis betreffend die Übertragung pflegerischer Tätigkeiten im Sinne des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes oder ärztlichen Tätigkeit im Sinne des Ärztegesetzes
- Standes- und Ausübungsregeln die sich aus der Verordnung für Leistungen der Personenbetreuung ergebenden Anforderungen, insbesondere über die dort genannten Inhalte des Betreuungsvertrages
- Sozialversicherungs- und Finanzamtzahlungen die aus der Tätigkeit der Personenbetreuung zu erwartenden sind
- Möglichkeit des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung
Bevor wir eine neue zu betreuende Person/Familien bei FamilyHealth übernehmen, erledigen wir für Sie:
- Die genaue Information der zu betreuenden Person/Familien zu den Kosten und Rahmenbedingungen einer 24h Betreuung
- Eine genaue Begutachtung des zu erwartenden Pflege- und Betreuungsaufwandes der zu betreuenden Person durch eine diplomierte Fachkraft von FamilyHealth
- Ausführliche Information hinsichtlich des zu erwartenden Pflege- und Betreuungsaufwandes Ihrer zukünftigen zu betreuenden Person
- Eine genaue Einschulung vor Ort bei der zu betreuenden Person, Dokumentationserrichtung und Erledigung aller notwendigen Administrationen und Verträge
Während der laufenden Betreuung unterstützen und begleiten wir Sie durch:
- Regelmäßige Pflegevisiten/Hausbesuche bei der zu betreuenden Person
- Laufende Ansprechbarkeit bei pflegerischen Problemen (Fachliche Schulung, Verlängerung oder Ergänzung der Kompetenzerweiterung) oder bei Konfliktsituationen mit der Familie oder der zu betreuenden Person.
- Kontinuierliche Rücksprache mit den behandelnden Ärzten / Spital / Therapeuten usw. hinsichtlich des Gesundheitszustandes der zu betreuenden Person
- Organisation notwendiger Hilfsmittel und Heilbehelfe, usw.
- Organisation der Ersatzstellung / Vertretung für den Fall der Verhinderung in begründeten Fällen (z.B. Krankheit, usw.)
- Notfallnummer
- Vor allem Liebe zum Beruf!
- Sehr gute Deutschkenntnisse, Verantwortungsbewusstsein und absolute Seriosität
- Teilnahme an den jährlichen internen Fortbildungsmaßnahmen von FamilyHealth
Erforderliche Dokumente:
- Pflegekurs im Ausmaß von mindestens 240 Stunden
- oder Ausbildung zur Pflegeassistentin (Pflegematura)
- oder Pflegediplom
3. Personalausweis oder Reisepass
4. Meldezettel aus dem Heimatland
5. Bankverbindung (IBAN / BIC)
6. Lebenslauf zu Ihren bisherigen Tätigkeiten
Wenn Sie bereits in Österreich tätig waren:
7. Gewerbeschein der Personenbetreuung
8. Anmeldebestätigung zur Österreichischen Sozialversicherung (SVA)
9. Letzte Vorschreibung (Kontoauszug) der österreichischen Sozialversicherung (SVA)
10. Referenzen zu Ihren bisher betreuten Personen
Faire Tarife und eine genaue Aufstellung unserer Kosten und der dafür erbrachten Leistungen sind uns wichtig!
Die Honorierung der im Einsatz befindlichen Personenbetreuer/Innen orientiert sich an folgenden Beispielen:
Für eine/n zu betreuenden Klient/in pro Monat (30 Tage)
Pflegestufe | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 |
Angenommener Tagessatz1) (inkl SVA) | € 75,00 | € 80,00 | € 85,00 | € 90,00 | € 100,00 |
Davon Honorar Personenbetreuer/in | € 73,00 | € 78,00 | € 83,00 | € 88,00 | € 98,00 |
1)Der im individuellen Fall angewandte Tagessatz hängt nicht zwingend von der Pflegegeldeinstufung durch die Pensionsversicherungsanstalt ab, sondern wird durch die zuständige Diplomierte Pflegefachkraft von FamilyHealth festgestellt. |
→Am 24.12. / 25.12 / 26.12 sowie am 1.1. wird generell ein Zuschlag von 100% verrechnet. →Unterkunft und Verpflegung für die im Einsatz befindlichen PersonenbetreuerInnen wird von der zu betreuenden Person übernommen.
- Das bedeutet für die im Einsatz befindlichen PersonenbetreuerInnen wird die laufende Qualitätssicherung mit monatlich EUR 28,00 = EURO 2,00 pro Einsatztag verrechnet -
Bei einer 14-tägigen Einsatzzeit: Im Raum Wien pro BetreuerIn bis € 100,- pro An- und Abreise Im Raum Niederösterreich pro BetreuerIn bis € 150,- pro An- und Abreise |
Bei längeren Einsatzzeiten bis € 50,- pro Woche Sollte eine Vertretung zum Einsatz kommen (z. B. eine PersonenbetreuerIn erkrankt) können sich die monatlichen Fahrtkosten erhöhen. |
Die FamilyHealth Pflegedienste GmbH hat ein direktes Vertragsverhältnis mit den PersonenbetreuerInnen, betreibt kein Inkasso und ermöglicht den PersonenbetreuerInnen selbstverständlich eine freie Wahl der Anreisemöglichkeit!
- Der/die PersonenbetreuerIn erhält nach einem persönlichen Beratungs- und Einführungsgespräch und der Überprüfung von Qualifikation, Sprachkompetenz, Berufserfahrung und persönlicher Eignung in den Büroräumen in Wien einen direkten Vertrag (Organisationsvertrag) mit der FamilyHealth Pflegedienste GmbH zur Einsicht.(Keine Doppel- oder Zwischenverträge d.h. FamilyHealth bedient sich keiner Kooperationspartner aus den jeweiligen Herkunftsländern zur Personalrekrutierung, somit kommt ausschließlich die aktuelle österreichische Gesetzeslage zur Anwendung!
- Von den selbstständigen PersonenbetreuerInnen wird am Ende des jeweiligen Betreuungsturnus eine Honorarnote ausgestellt und der/die Personenbetreuer/in wird direkt durch die zu betreuende Person oder deren gesetzliche Vertretung per Banküberweisung honoriert.
- Die Form der Anreise zum Einsatzort erfolgt mit den zur Verfügung stehenden öffentlichen Verkehrsmittel oder eventuell auch mit einem von dem/der Personenbetreuer/in beauftragten Chauffeurdienst (Sammeltaxi).
- Der/die PersonenbetreuerIn erhält nach einem persönlichen Beratungs- und Einführungsgespräch und der Überprüfung von Qualifikation, Sprachkompetenz, Berufserfahrung und persönlicher Eignung in den Büroräumen in Wien einen direkten Vertrag (Organisationsvertrag) mit der FamilyHealth Pflegedienste GmbH zur Einsicht.
Kostenübersicht für PersonenbetreuerInnen der FamilyHealth Pflegedienste GmbH:
- Das Vermittlungshonorar (Provision) entsteht mit Rechtswirksamkeit der ersten durch FamilyHealth vermittelten Betreuung (Betreuungsvertrag) und wird in der Höhe von EURO € 234,- in Rechnung gestellt.
- Jede weitere Vermittlung (Betreuungsvertrag) nach Beendigung des ersten vermittelten Betreuungsvertrages wird bei einem laufenden/aufrechten Organisationsvertrag mit der FamilyHealth Pflegedienste GmbH nicht in Rechnung gestellt.
- Die laufende Qualitätssicherung wird mit monatlich EUR 28,00 = EURO 2,00 pro Einsatztag verrechnet.
- Der einmal jährliche Informationsnachmittag/Schulungsnachmittag laut GuKG: EURO € 15,-
Ausführliche Informationen zu sonstigen Abgaben (WKO, SVA, Finanzamt, Haftpflichtversicherung) finden Sie im Bereich Weiterführende Informationen für PersonenbetreuerInnen.
- Allgemeine Informationen zur Tätigkeit als PersonenbetreuerIn:
→ Standes und Ausübungregeln für die Personenbetreuung Deutsch / Slowakisch / Rumänisch / Ungarisch
→ Informationsblatt des Sozialministeriums für PersonenbetreuerInnen in der 24-Stunden-Betreuung Deutsch / Slowakisch / Rumänisch / Ungarisch - Weiterbildung | Schulungsmaßnahmen:
→ Gesundheitsfördernde Weiterbildungsmaßnahmen für selbstständige PersonenbetreuerInnen / Anmeldung
Folgende Schwerpunkte werden vermittelt: - Reduktion körperlicher Belastung/Kinäthetik - Besserer Umgang mit Demenzkranken - Konfliktmanagement und -prävention sowie Umgang mit Belastungen in der Betreuung - Verbesserung der Deutschkompetenz in der Betreuung
→ Online-Sprachkurse für PersonenbetreuerInnen - Kinderbeihilfe:
→ Allgemeine Informationen der WKO zur Kinderbeihilfe
→ Familienbeihilfenbeträge für Bürger aus dem EU/EWR-Raum
→ Kinderbeihilfe Antragsformular - Gewerbliche Sozialversicherung (SVA):
→ Grundlegende Informationen zur Gewerblichen Sozialversicherung (SVA) in Fremdsprachen / Slowakisch / Rumänisch / Ungarisch
→ Anspruch auf Sachleistungen aus der Krankenversicherung Antrag auf Ausstellung des Formulars E106 - Finanzamt | Einkommenssteuer:
→ Formulare Einkommenssteuererklärung 2017 / 2018
→ Steuerliche Information zur Hausbetreuung - Berufshaftpflichtversicherung für selbstständige PersonenbetreuerInnen