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Qualitätsmanagment

Die Autonomie betreuungs- und pflege­bedürftiger Men­schen zu er­halten und zu fördern ist ein zentraler Wert.

Ziel ist die Er­haltung, Wieder­her­stellung und Ver­besserung der Lebens­qualität unserer Klienten und deren An­gehöriger.

Was können wir durch unser Qualitätsmanagment erreichen?

  • Vermeidung von Fehlern
  • Lösung von Konflikten und Beschwerden
  • Laufende Optimierung der Versorgungs­situation
  • Kontinuierlichen Ausrichtung der Pflege- und Betreuungs­leistungen auf die aktuellen Bedürfnisse unserer Klienten und deren Angehörige
  • Entwicklung von Leitlinien/­Richtlinien: Standard­isierungen
  • Dokumentation von Er­gebnissen als Basis für Ver­gleiche zur Qualitäts­verbesserung
  • Sicherung gleich­bleibender Dienstleistung­squalität
  • Leichtere Aufdeckung, Nachvoll­zieh­barkeit und Beseitigung von Fehler­quellen
  • Bessere Erfüllung der Ansprüche unserer Klienten und deren Angehöriger
  • Leichtere Ein­arbeitung und Schulung unserer Mit­arbeiterInnen
  • Besseren Überblick über alle Prozesse im Unter­nehmen
  • Sicherung des organisations­internen Wissens durch dokumentierte Abläufe
  • Ständige Verbesserung von Arbeits­abläufen und Prozessen
  • Eindeutige Zu­ordnung von Kompetenzen und Verant­wortungen

 

 

Der Pflegeprozess

Der Pflegeprozess ist ein Problemlösungs- und Beziehungsprozess und besteht aus folgenden ineinandergreifenden Phasen:

 

image/svg+xml 110180220 #6eb4dc 100205120 #64cd78 40115165 #2873a5 220240250 #dcf0fa 237249254 #edf9fe Web-Schrift30100150 #1e6496 170235160 #aaeba0 185225250 #b9e1fa 245155#f59b05 Pflegeprozess Durchführung der geplantenMaßnahmen Evaluierung / Bewertung der Wirkung der Pflegemaßnahmen Probleme, Fähigkeiten und Bedürfnisse erkennen Pflegeziele festlegen Pflegemaßnahmen planen Pflegeanamnese / Informationssammlung

 

 

1. Pflegenamnese | Informationssammlung
  • Unser Ziel ist es, den Pflege­bedürftigen kennen­zulernen und alle pflege­relevanten In­formationen in Form eines multi­dimensionalen Assess­ments voll­ständig fest­zuhalten
  • Auf dieser Basis können wir allen an der Pflege Be­teiligten über­sicht­liche und relevante In­formationen zur Ver­fügung stellen
2. Probleme, Fähigkeiten und Bedürfnisse erkennen
  • Die Diplomierte Pflege­fachkraft erfasst sys­tematisch die Pro­bleme, Be­dürfnisse, Fähig­keiten und Ressourcen des Pflege­bedürftigen und seines Um­feldes, um für die jeweils spezif­ischen An­forderungen optimal quali­fizierte Pflege­kräfte zur Ver­fügung zu stellen
3. Pflegeziele festlegen
  • Gemeinsam mit dem Pflege­bedürftigen und dessen An­gehörigen de­finieren wir, zu einem be­stimmten Zeit­punkt erreich­bare bzw. zu er­wartende Ziele
  • Wir legen sehr großen Wert darauf, dass diese Pflege­ziele ambitioniert aber auch realis­tisch und er­reichbar sind
  • Die ver­einbarten Pflege­ziele dienen uns in weiterer Folge als Maßstab, um die Wirksamkeit der geplanten Maß­nahmen zu be­ur­teilen und ge­gebenenfalls ent­sprechenden zu optimieren
4. Pflegemaßnahmen planen
  • In dieser Phase geht es uns darum ge­mein­sam mit dem Pflege­bedürftigen und dessen An­gehörigen die kon­kreten pfleger­ischen Maß­nahmen zu planen, um die auf­gestellten Ziele zu er­reichen
  • Diese Planung ent­spricht einer Pflege­anordnung und ist für die im Ein­satz be­findlichen Personen­betreuerInnen ver­bindlich
  • Nötigen­falls und auf Wunsch werden diverse Heil- und Hilfs­mittel organisiert oder Thera­peuten bei­gezogen
5. Durchführung der geplanten Maßnahmen
  • Während der Durch­führung der ge­planten Maß­nahmen kann und soll es zu einer Über­schneidung mit anderen Phasen des Pflege­prozesses kommen, da dieser grund­legend verschränkt und auf Optimierung aus­gerichtet ist
  • Die Durchführung der ge­planten Maß­nahmen wir von der per­sönlich zu­ständigen Dipl. Pflege­fachkraft sys­tema­tisch und genau doku­mentiert
6. Evaluierung / Bewertung der Wirkung der Pflegemaßnahmen

Im Rahmen einer Pflege­visite wird ge­meinsam mit dem Pfleg­bedürftigen dessen Angehörigen und der im Ein­satz be­findlichen Personen­betreuerIn

  • eine Bewertung der Wirkung der Pflege­maßnahmen vor­genommen
  • eine Über­prüfung der An­gemessen­heit der Pflege­ziele durch­geführt
  • eine Erfassung der Ursachen bei eventuell nicht er­reichten Pflege­zielen vor­genommen

Diese Er­hebung dient der Dipl. Pflegefachkraft als Basis für eventuelle Kor­rekturen der weiteren Maß­nahmen und An­ordnung um bereits fest­gelegte oder auch neu definierte Pflege­ziele fest­zulegen.

 

 

Personalentwicklung

"Wir sind nur so gut wie unsere Mitarbeiter"  Diese viel zitierte Aussage ist für uns weit mehr als nur ein Klischee!

Personalauswahl

Um qualifiziertes Personal auf­nehmen und zur Ver­füg­ung stellen zu können, durch­laufen alle unsere Personen­betreuer­Innen ein um­fang­reiches und von Family­Health durch­geführtes Auswahl­verfahren

FamilyHealth bedient sich daher keiner Koopera­tions­partner aus den je­weiligen Her­kunfts­ländern zur Per­sonal­re­krut­ierung, sondern legt größten Wert darauf potent­ielle Pflege­kräfte per­sön­lich ken­nen zu lernen und ent­lang strenger Kriterien aus­zuwählen.

 

Im Zuge unseres Auswahl­verfahrens erstellen wir ein detailliertes Profil von allen unseren Personen­betreuer­Innen, an­hand dessen wir die je­weils optimal qualifizierte Pflege­kraft für Sie zur Ver­fügung stellen können.

Die Auswahl und Profil­er­stellung unserer Per­sonen­betreuer­Innen erfolgt ent­lang dieser Kriterien:

  • Formale Anforderungen:
    → Gewerbe­rechtlicher Status, Ausbildung, Abschlüsse, Zusatz­qualifi­kationen, Berufs­erfahrung, etc.
  • Fach­liche Anforderungen:
    → Sprach­kenntnisse, spezielle Kennt­nisse/­Fähig­keiten und Er­fahrungen im Be­reich der Pflege- und Betreuung
  • Soziale Kompetenzen
    → Team-, Kritik- und Konflikt­fähigkeit, Umgangs­formen und Ver­haltens­weisen, Ver­lässlich­keit und Seriosität
  • Methoden- und Handlungs­kompetenz:
    → Beherrschung bestimmter Arbeits­techniken; kann Auf­gaben ziel­ge­richtet, ver­ant­wortungs­bewusst und der Sit­uation an­ge­messen er­füllen
  • Persönliche Anforderungen:
    → Selbst­ständig­keit, Stress­resistenz, Ver­antwortungs­bewusst­sein, An­passungs­fähig­keit, Leistungs- und Lern­bereit­schaft, Flex­ibili­tät, Motivat­ion, etc.
  • Körperliche Leistungs­fähigkeit:
    → Manch­mal ist die Pflege mit ziem­lich großen körper­lichen An­strengun­gen ver­bunden, z.B. An­heben des Pflege­be­dürftigen

Im Anschluss an unser Aus­wahl­ver­fahren er­folgt noch eine um­fassende Ein­führ­ung in folg­ende Themen:

  • Pflege- und Betreuungs­richt­linien von Family­Health
  • Zulässige Tätig­keiten der Personen­betreuung
  • Kompetenz­er­weiterung = Not­wendige Befug­nis be­treffend die Über­tragung pfleger­ischer Tätig­keiten im Sinne des Gesund­heits- und Kranken­pflege­gesetzes oder ärztl­ichen Tätig­keit im Sinne des Ärzte­gesetzes
  • Standes- und Ausübungs­regeln die sich aus der Ver­ordnung für Leist­ungen der Personen­betreuung ergeb­enden Anforder­ungen, ins­besondere über die dort genannten In­halte des Betreuungs­vertrages
  • Sozial­versicherungs- und Finanz­amt­zahl­ungen die aus der Tätig­keit der Personen­betreuung zu er­warten sind
  • Abschlusses einer Haftpflichtversicherung
  • Betreuungs­vertrag und Agentur­vertrag
Laufende Personalentwicklung
Schwerpunkte unserer Personalentwicklung
  • → Reduktion körper­licher Belastung/­Kinästhetik
  • → Besserer Umgang mit Demenz­kranken
  • → Konflikt­management und -prävention sowie Umgang mit Be­lastungen in der Betreuung
  • → Verbesserung der Deutsch­kompetenz in der Betreuung

Ziel unserer umfassenden Bemühungen im Bereich der laufenden Personal­entwicklung ist die Motiv­ation und Kompetenz­förderung unserer Personen­betreuerInnen, um auf qualifiziertes und zuverlässiges Stamm­personal zurück­greifen zu können.

  • durch Information
  • durch Schulung und Anleitung
  • durch Mediation und Konfliktlösung
  • durch kontinuierliche Erreich­barkeit und Unter­stützung

 

 

Qualitätssicherung

"Qualitätssicherung in der Pflege ist eine ethisch begründbare Pflicht"   (Illhardt 1999a:172)

Im Rahmen der laufenden Qualitätssicherung unterstützen und kontrollieren die persönlich zuständigen Diplomierten Pflegefachkräfte in regelmäßigen Abständen die Pflegestelle vor Ort

Laufende Qualitätssicherung / Regelmäßige Pflegevisiten

Für die Stabilisierung häus­licher Pflege- und Be­treuungs­arrangements ist eine laufende fach­liche Unter­stützung und Beratung im Rahmen der regel­mäßigen oder auch kurz­fristigen bedarfs­orientierten Haus­besuche/­Pflege­visiten und die kon­tinuier­liche Erreich­barkeit der per­sönlich zu­ständigen Dipl. Pflege­fach­kraft ein wesent­licher Bestand­teil unserer Qualitäts­sicherungs­maßnahmen.

Durch fachliche Kompetenz, laufende Beratung und kontinuierlicher Erreichbarkeit (24h-Notfallnummer) wird ein solides Vertrauensverhältnis zu den von uns betreuten Personen, deren Angehörigen und den im Einsatz befindlichen PersonenbetreuerInnen aufgebaut.

 

Um für die von uns unter­stützten Klienten und Familien ein besonders hohes Maß an Sicherheit, Stabilität und Qualität in der laufenden Unter­stützung zu ge­währ­leisten wurden von der FamilyHealth Pflege­dienste GmbH ver­bind­liche org­anisa­tions­interne Pflege- und Betreuungs­richt­linien ent­wickelt.

Organisations­interne Hand­lungs­leit­linien zu diversen Pflege­themen werden von uns auf Basis des Experten­standards des DNQP lauf­end weiter­entwickelt und er­mög­lichen durch kon­tinuier­liche Schul­ungen und Weiter­bildungs­maß­nahmen der Per­sonen­betreuerInnen eine gesetzes­kon­forme Kom­petenz­er­weiterung­/­Dele­gation von Pflege- und Be­treuungs­leist­ungen, die unter das Kranken­pflege­gesetz fallen.

 

Selbst­verständ­lich ver­fügt Family­Health über eine speziell ent­wickelte Pflege- und Be­treuungs­doku­mentation, die den gesamten Verlauf der Pflege und Be­treuung über­sicht­lich und nach­voll­zieh­bar dar­stellt.

 

Hier findem Sie eine de­taillierte Über­sicht über Unsere Leistungen im Rahmen der lauf­enden Qualitäts­sicherung

 

 

Unsere Pflege- und Betreuungsrichtlinien

Um für die von uns unter­stützten KlientInnen und Familien ein besonders hohes Maß an Sicher­heit, Stabilität und Qualität zu ge­währ­leisten wurden von der FamilyHealth Pflege­dienste GmbH Pflege- und Be­treuungs­richt­linien ent­wickelt.

Die ver­bildlichen Pflege- und Be­treuungs­richt­linien der FamilyHealth Pflege­dienste GmbH dienen zur Qualitäts­sicherung und sind sowohl Richt­linie als auch Hilfe­stellung für eine gesetzes­konforme Aus­übung des Ge­werbes der Personen­betreuung für die im Ein­satz befind­lichen Personen­betreuerIInnen.

Wesentliche Punkte die in den Pflege- und Betreuungs­richtlinien geregelt sind:

  • Allgemeine Verhaltensregeln
  • Tagesablauf / Freizeitregelung
  • Wechseltag / Übergabe
  • Wirtschaftsgeld (Einkäufe)
  • Meldepflicht
  • Dokumentationspflicht
  • Verhalten in der Akutsituation (Notfall)!
  • Verhalten bei Spitalsaufnahme / Entlassung

 

 

Unser Leitbild

Unser Handeln ist von folgenden Prinzipien geprägt:

  • Wir wahren den nötigen Respekt voreinander
  • Wir begegnen uns mit Ehrlichkeit
  • Wir hören dem anderen zu und lassen ihn ausreden
  • Wir befähigen uns selber und unser Gegenüber
  • Wir sind zuverlässig und halten unser Wort
  • Wir erledigen unsere Arbeit verbindlich
  • Wir erkennen das an, was ist
  • Wir sind ernsthaft, wo es nötig ist
  • Wir arbeiten mit dem nötigen Humor
  • Jeder ist in jedem Moment verantwortlich
  • Unsere Handlungsweise und Kommunikation ist eindeutig